Kosten
Mit uns behalten Sie Ihre
Wird die Entscheidung getroffen, rechtliche Schritte einzuleiten, steht auch immer die Frage nach den Prozesskosten im Raum. Diese setzen sich zum einen aus dem Anwaltshonorar und zum anderen aus den Gerichtskosten zusammen.
Wir erklären Ihnen in einem persönlichen Gespräch selbstverständlich die Zusammensetzung aller Kosten und Gebühren, die auf Sie zukommen werden. Damit Sie sich vorab selbst ein Bild davon machen können, wie sich die Kosten und Gebühren zusammensetzen, finden Sie hier die wichtigsten Informationen:
Welche Prozesskosten fallen bei welchem Prozessverlauf an?
Kommt es zu einer gerichtlichen Verhandlung, entstehen sogenannte Prozesskosten. Im Arbeitsrecht gibt es besondere Regelungen in Bezug auf die Verteilung der Prozesskosten auf die Parteien. Was Sie wann zahlen müssen, erfahren Sie hier:
Die Rolle des Streitwerts für die Berechnung der Gerichtswelchem Prozessverlauf an?
Die Höhe der Gerichtskosten und die Berechnung der Kosten eines in Anspruch genommenen Rechtsanwalts richten sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach dem sogenannten Streitwert. Je höher der Streitwert ist, desto höher sind die Kosten.
Das Arbeitsgericht setzt im Urteil den Streitwert fest. Hierbei orientiert es sich regelmäßig an dem Bruttoeinkommen des Klägers sowie an der Höhe eines etwaig eingeklagten Betrages.
Die Berechnung der Gerichtskosten:
Für die Berechnung der Gerichtskosten gibt es ein Kostenverzeichnis, aus dem man ablesen kann, wie hoch eine Gebühr bei dem jeweiligen Streitwert ist.
Hier finden Sie die aktuelle Gebührentabelle.
In der Regel fallen zwei Gebühren an, wenn das Arbeitsgericht ein Urteil fällt. Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch vor Gericht einen Vergleich und beenden damit das Verfahren ohne ein richterliches Urteil, entfallen die Gerichtskosten vollständig.
Gebühren für Anwaltsleistungen.
Das Honorar des Rechtsanwalts ist abhängig vom Gegenstands- oder Streitwert und vom Umfang seiner Tätigkeit. Wie viele Gebühren der Anwalt für welche Tätigkeit verlangen darf und wie hoch die vom Streitwert abhängige Gebühr sein wird, ist gesetzlich geregelt.
Die nebenstehende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick darüber, welche Gebühren für welche Leistungen erhoben werden dürfen:

Gebühren für Anwaltsleistungen gemessen am Streitwert.
Die folgende Tabelle bildet jeweils den Betrag einer Gebühr ab, die bis zu einem gewissen Streitwert anfällt:
Streitwert bis | Gebühr |
€ 500,– | € 49,– |
€ 1.000,– | € 88,– |
€ 1.500,– | € 127,– |
€ 2.000,– | € 166,– |
€ 3.000,– | € 222,– |
€ 4.000,– | € 278,– |
€ 5.000,– | € 334,– |
€ 6.000,– | € 390,- |
€ 7.000,– | € 446,– |
€ 8.000,– | € 502,– |
€ 9.000,– | € 558,– |
Streitwert bis | Gebühr |
€ 10.000,– | € 614,– |
€ 13.000,– | € 666,– |
€ 16.000,– | € 718,– |
€ 19.000,– | € 770,– |
€ 22.000,– | € 822,– |
€ 25.000,– | € 874,– |
€ 30.000,– | € 955,– |
€ 35.000,– | € 1036,– |
€ 40.000,– | € 1117,– |
€ 45.000,– | € 1198,– |
€ 50.000,– | € 1279,– |
Streitwert bis | Gebühr |
€ 65.000,– | € 1373,– |
€ 80.000,– | € 1467,– |
€ 95.000,– | € 1531,– |
€ 110.000,– | € 1655,– |
€ 125.000,– | € 1749,– |
€ 140.000,– | € 1843,– |
€ 155.000,– | € 1937,– |
€ 170.000,– | € 2031,– |
€ 185.000,– | € 2125,– |
€ 200.000,– | € 2219,– |
€ 230.000,– | € 2351,– |
Streitwert bis | Gebühr |
€ 260.000,– | € 2483,– |
€ 290.000,– | € 2615,– |
€ 320.000,– | € 2747,– |
€ 350.000,– | € 2879,– |
€ 380.000,– | € 3011,– |
€ 410.000,– | € 3143,– |
€ 440.000,– | € 3275,– |
€ 470.000,– | € 3407,– |
€ 500.000,– | € 3539,– |
Gebührenobergrenzen und eventuelle Zusatzkosten in erster und zweiter Instanz.
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht können nach dem RVG maximal 3,5 Gebühren erhoben werden. Hinzu kommen Auslagenpauschalen des Rechtsanwalts für Telefon und Porto in Höhe von maximal € 20,00 netto, zuzüglich eventueller Reisekosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Geht das Verfahren in die zweite Instanz, dürfen die Kosten von 3,8 Gebühren nicht überschritten werden.