Ihre Kanzlei für individuelles und kollektives Arbeitsrecht in München

Alles was wir tun, dient nur einem Zweck –
Ihrem Recht.

Was erwarten Sie von Ihrem Rechtsanwalt? Dass er Ihre Interessen kompetent und erfolgreich vertritt. Unsere Arbeitsweise möchten wir Ihnen nachfolgend beschreiben.

Erfahren SIe mehr über…

Unsere Arbeitsweise

Unser Anwalts-Team, bestehend aus sechs Rechtsanwälten, beschäftigt sich ausschließlich mit Rechtsproblemen auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Sie erhalten von uns im Erstgespräch eine rechtlich fundierte, aber auch realistische Einschätzung der Chancen und Risiken. Übrigens wird in der Praxis oftmals versucht, zunächst eine außergerichtliche Lösung anzustreben.

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, nehmen wir Ihre Interessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten wahr. Wenn nötig, vertreten wir Sie auch vor den Landesarbeitsgerichten oder dem Bundesarbeitsgericht.

Ihre Vorteile

Unsere Leistungen

  • Kündigungsschutzklage
  • Abmahnung
  • Abfindung
  • Betriebsrat
  • Aufhebungsvertrag

Ihr erster Besuch

Das erwartet Sie bei Ihrem ersten Besuch bei uns:

  • Ersteinschätzung kostenfrei
  • Weitere Beratung (kostenpflichtig) durch einen spezialisierten Anwalt
  • Ausgiebige Sichtung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen (zum Beispiel geschlossene
  • Verträge und geführte Korrespondenz) und Aufnahme ihrer mündlichen Schilderungen
  • Umfassende rechtliche Bewertung des Sachverhalts
  • Aufzeigen von Lösungswegen
  • Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Kalkulation der zu erwartenden Kosten
  • Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise
  • Bleibt es bei diesem einen Kontakt, ohne dass wir vertragsgestalterisch tätig werden, berechnen wir lediglich die Gebühren für eine Erstberatung. Die Höhe ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und beläuft sich auf € 226,10 (€ 190,00 netto zuzüglich Mehrwertsteuer).

Wichtiger Hinweis: Eine gestaltende Mitwirkung an einem Vertrag (beispielsweise einem Aufhebungsvertrag) fällt nicht unter die reduzierte, pauschale Gebühr für eine Erstberatung.