Kündigung

Ihre Fachanwälte für Kündigung

Dr. Huber & Dr. Olsen

Ihre Fachanwälte für Kündungsrecht in München

Wir unterstützen Sie bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und weiteren allen weiteren Problemen im Arbeitsverhältnis. Unsere auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Sonnenstraße 32 in München bietet Ihnen ein Team aus Rechtsanwälten, die jahrelange Erfahrung mit höchster Kompetenz verbinden.

Ihre Vorteile

  • Kurzfristige Beratung persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz durch fachlich versierte Rechtsanwälte.
  • Langjährige Erfahrung auf allen Gebieten des Arbeitsrechts.
  • Ehrliche und fundierte Auskunft über die Erfolgschancen Ihres Falles.
  • Transparente Aufklärung über die zu erwartenden Rechtsanwaltsgebühren.
  • Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind auch als Referenten auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsrechts tätig und verfügen daher immer über aktuelle Rechtskenntnisse und die Fähigkeit, Sachverhalte einfach und verständlich aufzubereiten.
  • Übernahme der Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
  • Wir sind Kooperationspartner von ARAG und ERGO
  • Auf Anfrage Parkmöglichkeit im Innenhof unserer zentral in München am Sendlinger-Tor-Platz gelegenen Kanzlei.

So beraten wir bei einer Kündigung

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sind die folgenden Themen für Sie interessant, die wir als Anwälte stets überprüfen:

Frist zur Klageerhebung

Sie haben nur 3 Wochen seit Zugang der schriftlichen Kündigung Zeit, eine Kündigungsschutzklage bei Gericht einzureichen.
So berechnen Sie die Frist: Ist Ihnen die Kündigung beispielsweise an einem Dienstag zugegangen, fällt der letzte Tag der Frist auch auf einen Dienstag.

Kündigungsfrist

Die Kündigung muss die für Sie geltende Kündigungsfrist wahren. Die Kündigungsfrist kann sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, aber beispielsweise auch aus einem Tarifvertrag. je nach der vom Arbeitgeber gewählten Formulierung kann eine falsch angegebene Kündigungsfrist die Kündigung bereits unwirksam machen.

Rufen Sie uns an für eine kurze kostenfreie Ersteinschätzung.

Zugang der Kündigung

Eine Kündigung muss Ihnen tatsächlich zugehen, also in Ihren Empfangsbereich gelangen. Dies kann durch persönliche Übergabe geschehen, aber auch durch den Einwurf in Ihren Briefkasten.

Schriftform

Die Kündigung muss im Original vom Arbeitgeber unterzeichnet worden sein. Telefax, Scan, E-Mail oder Aushändigung einer Kopie genügen nicht. Es ist ganz genau zu prüfen, ob der Unterzeichner die Berechtigung besitzt, die Kündigung zu unterzeichnen.

Ordentliche oder außerordentliche Kündigung

Wir werden prüfen, ob Ihnen eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung zugegangen ist. In der Praxis werden beide Kündigungsarten häufig miteinander kombiniert (außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung“).

Kündigungsschutzgesetz

Zunächst ist zu ermitteln, ob Sie unter den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz fallen. Daher werden wir Sie danach fragen, wie viele Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb tätig sind und seit wann Ihr Arbeitsverhältnis besteht. Nur wenn nach einer gewissen im Gesetz verankerten Zählweise mehr als zehn Arbeitnehmer vorhanden sind und Ihr Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits länger als sechs Monate bestanden hat, können Sie sich auf den allgemeinen Kündigungsschutz berufen.

Sonderkündigungsschutz

Wir prüfen, ob Ihnen ein Sonderkündigungsschutz zusteht. Dieser kann sich beispielsweise aus einer Schwerbehinderung ergeben, aus einer Mitgliedschaft im Betriebsrat oder aus Schutzrechten wie dem Mutterschutzgesetz oder dem Elternzeitgesetz. Häufig muss der Arbeitgeber in einem solchen Fall eine behördliche Zustimmung einholen, bevor er Ihnen kündigen darf.

Anhörung des Betriebsrats

Falls in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat existiert, werden wir ganz genau prüfen, ob der Betriebsrat ordnungsgemäß vor dem Ausspruch der Kündigung angehört worden ist. Eine Kündigung kann nämlich schon dann unwirksam sein, wenn die Anhörung des Betriebsrats fehlerhaft erfolgt ist.

Kündigungsgrund

Wir werden mit ihnen gemeinsam versuchen herauszufinden, ob der vom Arbeitgeber behauptete Kündigungsgrund einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung standhalten wird oder nicht. Falls Sie unter den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen, kommt es insbesondere auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung an. Die Kündigung muss dann entweder betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt durch den Arbeitgeber begründet werden.

Abfindung

Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie immer einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung haben. Dies ist in der Praxis nicht der Fall, es sei denn es existiert beispielsweise ein Sozialplan, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgeschlossen worden ist. Geschätzt mehr als 90% aller Kündigungsschutzprozesse oder außergerichtlichen Verhandlungen über den Abschluss eines Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrages enden allerdings mit der Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer. Dies beruht darauf, dass es der Arbeitgeber vorziehen wird, Geld in die Hand zu nehmen, um den Arbeitnehmer loszuwerden, bevor er es auf einen Kündigungsstreit ankommen lässt, den er verlieren könnte.

Schwerpunkte

Gern beraten wir Sie anwaltlich im Arbeitsrecht zu den folgenden Themen

  • Anwaltliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht München, dem Landesarbeitsgericht München und allen sonstigen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten, aber auch vor dem Bundesarbeitsgericht
  • Führen von Kündigungsschutzprozessen
  • Überprüfung und Einschätzung Ihres Kündigungsschutzes unter besonderer Berücksichtigung von Sonderkündigungsschutz aufgrund von Schwerbehinderung, Betriebsratstätigkeit, Elternzeit, Mutterschutz, oder Pflegezeit
  • Rechtliche Überprüfung der Ihnen ausgehändigten Kündigung oder Änderungskündigung
  • Inhaltliche Überprüfung eines Ihnen erteilten Arbeitszeugnisses oder Zwischenzeugnisses bis hin zur Erstellung eines Gegenentwurfs
  • Unterstützung der Rechtmäßigkeit einer Ihnen erteilten Abmahnung inklusive Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Entfernung aus Ihrer Personalakte
  • Rechtliche Überprüfung von Vergütungsansprüchen jeglicher Art (Gehalt, Provisionen, Überstunden etc.)
  • Rechtliche Überprüfung Ihres Arbeitsvertrags im Hinblick auf etwaige unwirksame Klauseln und Auswirkungen von Regelungen zur Probezeit, zur Befristung oder zur Vergütung
  • Erstellung von Arbeitsvertragsmustern
  • Führen von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder Abwicklungsvertrags
  • Bewertung der Höhe einer Ihnen angebotenen Abfindung inklusive Führen von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
  • Rechtliche Unterstützung bei Betriebsänderungen, Betriebsübergang (§ 613a BGB), Sozialplan und Umstrukturierungen
  • Rechtliche Überprüfung Ihrer Rechte als Arbeitnehmer im Hinblick auf das Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht
  • Überprüfung und Erstellung von Geschäftsführerverträgen