Kollektives Arbeitsrecht
Wir bieten eine umfassende Beratung. Sie finden in uns nicht nur einen kompetenten Partner, wenn es um konkrete arbeitsrechtliche Einzelfragen geht, sondern stehen Ihnen auch langfristig in Form einer Dauerberatung zur Verfügung.
Diese Leistungen bieten wir Ihnen im kollektiven Arbeitsrecht an:
Schulungen für Betriebsräte
Betriebsräte sind Menschen, die viel Verantwortung für andere tragen. Um ihrer Aufgabe adäquat gerecht zu werden, müssen sie sich im gesamten Betriebsverfassungsrecht auskennen und stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung im Arbeitsrecht sein. Wer könnte Sie besser zu diesen Themen schulen als praxiserfahrene Rechtsanwälte?
Jedes Betriebsratsmitglied hat einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an erforderlichen Schulungen (§ 37 Absatz 6 BetrVG). Wir bieten Ihnen Schulungen zu allen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts und des Betriebsverfassungsrechts an, beispielsweise: