Kollektives Arbeitsrecht - Wir für Sie

Kollektivrecht im Betrieb.

Wir bieten eine umfassende Beratung im Bereich kollektives Arbeitsrecht. Sie finden in uns nicht nur einen kompetenten Partner, wenn es um konkrete arbeitsrechtliche Einzelfragen geht, sondern wir stehen Ihnen auch langfristig in Form einer Dauerberatung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns – gemeinsam setzen wir uns für Kollektivrecht ein.

Diese Leistungen bieten wir Ihnen an

Im Bereich Kollektivarbeitsrecht unterstützt Sie die Anwaltskanzlei Dr. Huber und Dr. Olsen mit einem großen Maß an Erfahrung und breitgefächerter Fachkompetenz. Auf der Suche nach einem Vertreter für Kollektivrecht in München stehen wir Ihnen für die folgenden Leistungen zur Verfügung:

  • Beratung im Kollektivarbeitsrecht (Kündigung, Abfindung, Abmahnung, Gehalts- und Urlaubsansprüche, Teilzeit, Elternzeit, Klagefrist, Zeugniskorrekturen, Mobbing, Diskriminierung etc.)
  • Durchsetzung vertraglicher Rechte im Arbeitsverhältnis mit Bezug zum Kollektivarbeitsrecht
  • Rechtliche Überprüfung von Versetzungen, Eingruppierungen etc.
  • Betriebliche Altersvorsorge (Überprüfung von Ansprüchen; Gestaltung von Regelungen)

Transparenz
Wir bieten eine transparente und faire Abrechnung über alle Leistungen im Bereich individuelles und kollektives Arbeitsrecht.

Zusammenarbeit
Wir passen uns Ihren Wünschen an, was den Schulungsort betrifft. Sie sind herzlich willkommen, uns in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht zu besuchen. Wir kommen aber auch gerne zu Ihnen in den Betrieb.

Kompetenz
Sie werden von hochqualifizierten, erfahrenen Rechtsanwälten geschult, die das Kollektivarbeitsrecht in München nicht nur aus dem Lehrbuch kennen, sondern es täglich in der Praxis anwenden.