Betriebsverfassungsgericht

    Was sind Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan

    Grundsätzlich gehören wirtschaftliche Angelegenheiten zur mitbestimmungsfreien unternehmerischen Sphäre. Die Beteiligung der Arbeitnehmer ist daher – verglichen mit den sozialen und personellen Angelegenheiten – eher schwach ausgestaltet. In Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Betriebsrat jedoch Unterrichtungs-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte, wenn eine Betriebsänderung vorliegt (§§ 111 bis 113 BetrVG). Das […]

    Beteiligungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten

    Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in Bezug auf die wirtschaftlichen Entscheidungen, die sein Unternehmen betreffen, frei. An diesem Grundsatz wird auch durch die in §§ 106 bis 113 BetrVG enthaltenen Beteiligungsrechte des Betriebsrats nichts geändert. Allerdings ergeben sich aus den angeführten Nomen Unterrichtungspflichten für den Unternehmer. I. Adressaten der Unterrichtungspflicht Im Gegensatz zu den anderen Angelegenheiten […]

    Mitbestimmung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten

    I. Einordnung und Überblick Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten wird in drei Bereiche unterteilt: II. Der Bezug zu den Betriebsänderungen Grundsätzlich gehören Betriebsänderungen zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten nach dem BetrVG. Allerdings findet sich in § 111 BetrVG das Kriterium der „Nachteile für die Belegschaft“, durch das ein Bezugspunkt zu den personellen Angelegenheiten hergestellt wird. Gleiches […]

    Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten

    Mitbestimmung I. Grundlagen und allgemeine Voraussetzungen Geregelt wird die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten in §§ 87 ff. BetrVG. § 87 BetrVG regelt hierbei die erzwingbare Mitbestimmung, § 88 BetrVG hingegen die freiwillige Mitbestimmung. Darüber hinaus umfasst die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten auch die Mitbestimmung zu den Themenbereichen Arbeitsschutz und betrieblicher Umweltschutz gem. § 89 BetrVG. […]

    Die Betriebsvereinbarung: Möglichkeiten und Grenzen

    I. Rechtsnatur, Zustandekommen und Geltungsbereich Eine förmliche Betriebsvereinbarung kommt als Vertrag durch Angebot und Annahme zustande, wobei der Arbeitgeber Vertragspartner auf der einen Seite und der Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat Vertragspartner auf der anderen Seite ist. Sie ist also ebenso wie der bürgerlich-rechtliche Vertrag gekennzeichnet durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Inhalt dieses Vertrages ist die generelle […]