Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter?
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.06.2023, Az. 9 AZR 383/19 Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 27/23: „Der Vorsitz im Betriebsrat steht einer Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz typischerweise entgegen und berechtigt den Arbeitgeber in aller Regel, die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten nach Maßgabe des BDSG in der bis zum 24. Mai gültigen Fassung (aF) […]
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