Keine Pflicht des Arbeitgebers zur Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens
BAG, Urteil vom 21.02.2017, 1 AZR 367/15 Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung, muss der Arbeitgeber ihn nicht verklagen, um den Beschäftigungsanspruch des abgelehnten Arbeitnehmers durchzusetzen. Der Fall: Ende 2008 nahm der Arbeitgeber, der eine Spielbank im Ruhrgebiet mit mehreren Casinos betreibt, ohne Zustimmung des dortigen Betriebsrats eine Versetzung vor. Ein „Bereichsleiter für das […]