Bevorzugung von christlichen Bewerbern durch Kirchen künftig nicht mehr gestattet
BAG, Urteil vom 25.10.2018, 8 AZR 501/14 Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht darf deutsche Gerichte nicht davon abhalten zu überprüfen, ob eine bestimmte Religion wirklich für eine bestimmte Stelle objektiv erforderlich ist. Der Fall: Eine diakonische Einrichtung, die mit der evangelischen Kirche eine organisatorische Einheit bildet, schrieb eine politisch-wissenschaftliche Teilzeitstelle aus. Zu den Aufgaben des Stelleninhabers sollte […]
Mehr lesen