Keine Kündigung wegen des Verdachts der Nähe zum militanten Islamismus
LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.03.2018, 15 Sa 319/17* Eine fristlose Kündigung kann nicht allein auf den Verdacht eines rein außerdienstlichen islamistischen Extremismus gestützt werden. Der Fall: Im konkreten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. Er war seit dem 01.09.2008 bei einem Autobauer als Montagewerker beschäftigt. Aufgrund seiner […]