Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung im Konzern
BAG, Beschluss vom 04.11.2015, 7 ABR 62/13 Die Zuständigkeit der einzigen im Konzern bestehenden Schwerbehindertenvertretung erstreckt sich nicht auf die Wahrnehmung der Aufgaben der Konzernschwerbehindertenvertretung. Der Fall: Der Antragsteller war die gewählte Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen in einem konzernangehörigen Unternehmen. Andere Schwerbehindertenvertretungen (SBVen) existierten im Konzern nicht. Es gab jedoch einen Konzernbetriebsrat. Der Antragsteller hat […]