Dienstreisen ins Ausland sind wie Arbeitszeit zu vergüten, da sie im Arbeitgeberinteresse liegen
BAG, Urteil vom 17.10.2018, 5 AZR 553/17 Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland, erfolgen die Reisen zur auswärtigen Arbeitsstelle und von dort zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers und sind deshalb in der Regelung als normale Arbeitszeit zu vergüten. Erforderlich ist dabei grundsätzlich die Reisezeit, die bei einem Flug in der Economy-Class anfällt. […]
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