Nicht beantragter Urlaub verfällt nicht automatisch
BAG, Urteil vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15 Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer konkret aufgefordert seinen Urlaub zu nehmen, verfällt dieser zum Jahresende oder zum Ende des Übertragungszeitraums. Der Fall: Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte der Kläger, den von ihm nicht genommenen Urlaub im Umfang von 51 Arbeitstagen aus den Jahren 2012 und 2013 mit einem […]