Betriebsratswahl mit Kandidatenmangel
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24.04.2024, 7 ABR 26/23 Rechtslage In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei Personen wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Wie groß das Betriebsratsgremium ist, hängt davon an, wie viele Arbeitnehmer im Betrieb tätig sind. Wird der gesetzliche Schwellenwert nicht erreicht, regelt § 11 BetrVG, dass für […]
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