Teilzeitarbeit
Der Begriff der Teilzeitarbeit ist in § 2 Abs. 2 S. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Teilzeitarbeit liegt demnach vor, wenn ein Arbeitnehmer weniger arbeitet als ein in Vollzeit angestellter Arbeitnehmer. Was unter Vollzeit zu verstehen ist, bestimmt sich nach den betrieblichen oder tarifvertraglichen Regelungen (z.B. 40-Stunden-Woche, 38-Stunden-Woche). Der Teilzeit-Arbeitnehmer ist in diesem Zusammenhang […]