Kein Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz im Spielcasino
BAG, Urteil vom 10.05.2016, 9 AZR 347/15 Nach § 5 Abs. 1 ArbStättV gehört es insbesondere zu den Aufgaben des Arbeitgebers die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Nichtraucher unter den Mitarbeitern wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Dies gilt auch für die Gefahren durch Passivrauchen. Bei Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr ist diese Verpflichtung […]
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