Anspruch des Betriebsrats auf ein Smartphone
LAG Hessen, Beschluss vom 13.03.2017, 16 TaBV 212/16* Im Einzelfall kann der Arbeitgeber § 40 Absatz II BetrVG dazu verpflichtet sein, dem Betriebsrat ein Smartphone als erforderliches Informations- und Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Fall: Betriebsrat und Arbeitgeber stritten um die Frage, ob der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Ausübung seiner Amtstätigkeit ein Smartphone zur […]