Annahmeverzugslohn und Urlaubsanspruch bei Verweigerung der Corona-Impfung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.06.2024, Az. 5 AZR 167/23 Stellt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer von der Erbringung der Arbeitsleistung frei, der während der Geltungsdauer des vormals geltenden § 20a Infektionsschutzgesetz alte Fassung die in § 20 a Absatz 1 aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllte, darf der Arbeitgeber die Zeiten dieser unbezahlten Freistellung berücksichtigen, wenn er den Jahresurlaub […]