Übernahmeregelungen zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher durch Absprachen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
LAG München, Urteil vom 08.02.2018, 2 Sa 23/17 Nicht jede Absprache zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber lässt die Pflicht zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers nach § 4 I. 2. Spiegelstrich TV-LeiZ (geltend für die Metall- und Elektroindustrie) entfallen. Der Fall: Im Streitfall ging es um einen Arbeitnehmer, der mehr als zwei Jahre bei einem Leiharbeitsunternehmen […]