Entschädigungsanspruch bei verspäteter oder unvollständiger Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2023, Az. 3 Sa 285/23 Für einen Entschädigungsanspruch gemäß Art. 82 DSGVO muss ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung vorliegen vorliegen. Hierfür genügt eine Verzögerung oder anfängliche Unvollständigkeit der erteilten Auskunft nicht aus. Sachverhalt: Der Kläger war bei einem Immobilienunternehmen tätig. Er hatte von seinem Arbeitgeber eine Datenkopie auf Grundlage von Art. […]