Ausnahme von Equal Pay
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31. Mai 2023, Az. 5 AZR 143/19 Ein Arbeitgeber darf Leiharbeitnehmer schlechter bezahlen als die Stammbelegschaft im Entleihbetrieb. Der Fall: Eine Leiharbeitnehmerin war als Kommissioniererin in einem Auslieferungslager beschäftigt. Ihr Stundenlohn lag Anfang 2017 beim Entleihbetrieb, einem Einzelhandelsunternehmen, bei € 9,23 brutto. Dies entsprach dem Tarifvertrag iGZ. Stammbeschäftigte enthielten in dem Entleihbetrieb […]