Umfang der Arbeitszeit (Arbeit auf Abruf)
BAG, Urteil vom 18.10.2023, 5 AZR 22/23 Der Fall: Eine Arbeitnehmerin hatte einen Arbeitsvertrag, der keine Regelung zum Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit enthielt. Sie wurde je nach Bedarf in unterschiedlichem zeitlichen Umfang, also auf Abruf, beschäftigt. Nachdem sich ihre Arbeitsleistung verringert hatte, beanspruchte sie trotzdem von ihrem Arbeitgeber, wie bisher vergütet zu werden. Sie vertrat […]