Höhe der Vergütung
Die Höhe der Vergütung ergibt sich in erster Linie aus dem Arbeitsvertrag. Ist diese dort nicht bestimmt, hilft wiederum § 612 BGB. Gemäß § 612 Abs. 2 BGB gilt: „Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist (…) die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen“. Was als die „übliche Vergütung“ anzusehen ist, bestimmt sich danach, […]
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