Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit
Nach § 9 Abs. 1 ArbZG ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr grundsätzlich verboten. Die jeweiligen Feiertage bestimmen sich deutschlandweit und nach den jeweiligen Feiertagsgesetzen der Bundesländer. Heiligabend und Silvester sind demnach jedoch keine gesetzlichen Feiertage, sodass an diesen Tagen grundsätzlich gearbeitet werden kann bzw. muss. Ausnahmen von […]
Mehr lesen