Arbeitgeber müssen bei der Anhörung im Vorfeld einer Verdachtskündigung nicht ausdrücklich klarstellen, dass sie den Arbeitnehmer verdächtigen
BAG, Urteil vom 25.04.2018, 2 AZR 611/17 Arbeitgeber sind bei der Anhörung des Arbeitnehmers nicht verpflichtet, das Thema des Gesprächs vorab mitzuteilen. Dies gilt ebenfalls bei der Anhörung eines Auszubildenden. Der Fall: Die Klägerin, langjährige Sparkassenangestellte (Kassiererin), bestellte am 27.05.2015 im Namen ihres Arbeitgebers bei der Bundesbank 115.000 € Bargeld in 50-€-Scheinen. Als das Geld […]