Der Betriebsrat hat ein Initiativrecht im Hinblick auf die Ausgestaltung der Erfassung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber
Das Landesarbeitsgericht München hat sich einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) angeschlossen und im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erfassung der Arbeitszeit Folgendes entschieden: Der Betriebsrat kann durch sein Initiativrecht eine Regelung zur Erfassung der Arbeitszeit erzwingen. LAG München, Beschluss vom 22.05.2023, Az. 4 TaBV 24/23 Der Fall: […]
Mehr lesen