Betriebsratstätigkeit und Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
BAG, Urteil vom 18.01.2017, 7 AZR 224/15 Zwischen dem Schichtende und einer Betriebsratssitzung, die am nächsten Tag während der Freizeit stattfindet, muss eine elfstündige Ruhezeit gemäß § 5 Abs. 1 ArbZG liegen. Der Fall: Der Arbeitnehmer war Mitglied des Betriebsrats und als Anlagenbediener im Dreischichtbetrieb beim Arbeitgeber angestellt. Im Juli 2013 war er für eine […]