Erholungsurlaub

Der Erholungsurlaub ist die wichtigste Form der bezahlten Freistellung von der Arbeit. Urlaub in diesem Sinne ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Befreiung von der Arbeitspflicht für eine bestimmte Zeit. Während dieser Zeit muss der Arbeitgeber weiterhin das übliche Entgelt zahlen. Neben dem Anspruch auf Erholungsurlaub gibt es weitere Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitsbefreiung. Diese ergeben sich teilweise aus dem Gesetz, aber auch aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

Quellen des Urlaubsanspruchs

  • Erholungsurlaub (BUrlG)
  • Urlaub für Jugendliche und Schwerbehinderte (JArbschG, SGB IX)
  • Sonderurlaub aus Tarifverträgen und Arbeitsverträgen
  • Zusatzurlaub für bestimmte Erschwernisse der Arbeit (z. B. Schichtarbeit)
  • Unbezahlter Urlaub (Arbeitsvertrag)
  • Elternzeit (BEEG)
  • Mutterschutzurlaub (MuSchG)
  • Bildungsurlaub zur Fortbildung des Arbeitnehmers
  • Pflegeurlaub (PflegeZG)