Altersteilzeit: Wenn Sie schon viele Jahre als Arbeitnehmer gearbeitet haben und die Rente nicht mehr weit ist, beraten unsere Fachanwälte aus München Sie gerne, wie Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Altersteilzeit vereinbaren.

Weitere Informationen zu dem Thema Arbeit im Alter und vor dem Ruhestand in Deutschland bekommen Sie, wenn Sie Kontakt aufnehmen zu Dr. Huber Dr. Olsen Kanzlei für Arbeitsrecht.

Die Vereinbarung von sogenannter Altersteilzeit bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, den Arbeitnehmern den fließenden Übergang in die Altersrente zu ermöglichen. Regelungen zur Altersteilzeit finden sich hierbei im Altersteilzeitgesetz. Für die Vereinbarung von Altersteilzeit kommen dabei zwei Modelle in Betracht: Zum einen das Gleichverteilungsmodell, bei welchem der Mitarbeiter über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit seine Arbeitszeit um die Hälfte reduziert. Zum anderen das sogenannte Blockmodell, bei welchem der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte der Altersteilzeit seine Arbeitsleistung in dem Umfang wie bisher erbringt, damit ihm diese „vorgearbeitete“ Zeit später für die Arbeitsreduzierung auf Null zur Verfügung steht. Dadurch, dass beide Modelle insgesamt mit einer Reduzierung der Arbeitszeit verbunden sind, ist zu beachten, dass bei beiden Modellen auch das Entgelt entsprechend gekürzt wird.