Dr. Huber Dr. Olsen Kanzlei für Arbeitsrecht wehrt Zahlungsansprüche der Postbank AG gegen einen ausgeschiedenen Handelsvertreter ab.
Vor dem Landgericht München I konnte Rechtsanwalt Dr. Dietmar Olsen, München, ein richtungsweisendes Urteil gegen die Postbank Finanzberatung AG erstreiten.
Die Postbank Finanzberatung AG hatte von einem Handelsvertreter die Rückzahlung geleisteter Provisionsvorschüsse verlangt. Zugrunde lag die Behauptung, dass die Kunden ihre Verträge gekündigt hätten mit der Folge, dass der Handelsvertreter die hierfür gezahlten Provisionen zu unrecht erhalten habe. Dieser Argumentation der Postbank Finanzberatung AG vermochte das Landgericht München I in seinem Urteil vom 27.06.2013, Az. 31 O 8176/13, nicht zu folgen. Die Postbank Finanzberatung AG habe es im Prozess versäumt, ausreichende eigene Maßnahmen für die sogenannte „Stornoabwehr“ vorzutragen, daher sei ein Rückzahlunganspruch gegen den Handelsvertreter nicht gegeben. Dieses Urteil steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 310/09, Urteil vom 01.12.2010). Die Postbank Finanzberatung AG hat gegen das Urteil des Landgerichts München I Berufung zum Oberlandesgericht München eingelegt. Mit einer rechtskräftigen Entscheidung ist vor Ende Dezember 2013 nicht zu rechnen.