Was tun bei Unsicherheit in Bezug auf Fristen ?
Ausschließlich bei Erhalt einer schriftlichen Kündigung beginnt eine gesetzliche Frist von drei Wochen, innerhalb derer Sie die Möglichkeit haben, eine Kündigungsschutzklage zu erheben.
Ausschließlich bei Erhalt einer schriftlichen Kündigung beginnt eine gesetzliche Frist von drei Wochen, innerhalb derer Sie die Möglichkeit haben, eine Kündigungsschutzklage zu erheben.