Arbeitgeber: Ihre Suche nach einem kompetenten Fachanwalt hat ein Ende: Kanzlei Dr. Huber Dr. Olsen sind Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in München. Für Arbeitgeber und Unternehmen bieten wir Leistungen u.a. im Bereich: Arbeitsverträge, Kündigungen und Aufhebungsverträge an.

Wir sind Ihr Partner, wenn es um Arbeitsrechtsberatung in München und im Süden von Deutschland geht. Zum Kontakt kommen Sie über die Startseite oder die Fußleiste.

Der Vertragspartner des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber, also derjenige, welcher die Dienstleistung von diesem, Kraft des Arbeitsvertrages, fordern kann. Kurz gesagt: Arbeitgeber ist jeder, der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. Während der Arbeitnehmer nur eine natürliche Person sein kann, können auf Arbeitgeberseite sowohl natürliche als auch juristische Personen stehen. Dies gilt zum Beispiel für Aktiengesellschaften, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Kommanditgesellschaft.