Arbeitnehmerpflichten

Arbeitnehmerpflichten: Nicht nur Arbeitgeber haben Pflichten, sondern auch die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in München berät Sie gerne.

Wie der Arbeitgeber Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer hat, hat auch der Arbeitnehmer bestimmte Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Die Arbeitnehmerpflichten lassen sich in zwei Hauptgruppen unterteilen: Zum einen gibt es die gesetzliche Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers, die Arbeitsleistung zu erbringen. Zum anderen treffen ihn aber auch zahlreiche sogenannte Nebenpflichten.

Die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers besteht gemäß § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darin, die Arbeitsleistung in ihrem vertraglich vereinbarten Umfang zu erbringen. In diesem Zusammenhang ist der Arbeitnehmer verpflichtet, unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit zu arbeiten. Er muss also tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann. Die Leistungspflicht orientiert sich somit an der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers. Wichtig ist an dieser Stelle auch der im Arbeitsrecht geltende Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer stets vorleistungspflichtig ist.

Neben der Hauptleistungspflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung treffen den Arbeitnehmer jedoch auch zahlreiche Nebenpflichten, die sich teilweise direkt aus dem Arbeitsvertrag, teilweise aber auch aus Tarifverträgen, dem Gesetz oder aus den Grundrechten ergeben können. Umfang und Grenzen der Nebenpflichten hängen dabei von der Art der auszuübenden Tätigkeit ab. Je mehr Verantwortung die Tätigkeit beinhaltet, desto mehr Nebenpflichten muss der Arbeitnehmer beachten. Zu den häufig unter der Bezeichnung „Treuepflicht“ zusammengefassten Nebenpflichten gehören insbesondere die Anzeigepflicht bei drohenden Schäden oder Gefahren im Arbeitsbereich, die Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf geheim zu haltende betriebliche Angelegenheiten und das Verbot, in Wettbewerb zum Arbeitgeber zu treten. Auch trifft den Arbeitnehmer eine Sorgfalts- und Obhutspflicht beim Umgang mit dem Eigentum des Arbeitgebers. Verletzt der Arbeitnehmer eine der genannten oder der zahlreichen weiteren Nebenpflichten, kann dies arbeitsrechtliche Folgen haben. Diese können von einer Abmahnung bis hin zu einer fristlosen Kündigung gehen.