Europarecht

Heutzutage gewinnen die Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union zunehmend an Einfluss auf das deutsche Arbeitsrecht. Für das Arbeitsrecht gesondert zu erwähnen ist das Recht aller EU-Bürger auf freien Zugang zum Arbeitsmarkt innerhalb aller Mitgliedstaaten (Arbeitnehmerfreizügigkeit) sowie die Richtlinie zum allgemeinen Diskriminierungsverbot, aus der in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entstanden ist.

Das Europarecht (EU-Recht) ist im Verhältnis zum nationalen Recht vorrangig und steht somit auf der höchsten Stufe der „Normenpyramide“. Dies bedeutet, dass der deutsche Gesetzgeber die EU-rechtlichen Vorgaben im nationalen Recht umzusetzen hat und sich auch die deutsche Arbeitsrechtsprechung an ihnen zu orientieren hat. Nur so kann gewährleistet werden, dass innerhalb der EU einheitliche Regelungen bestehen. Über die Einhaltung der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben in nationales Recht wacht der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.