Kein Promibonus

Ein Fußballverein der ersten Fußball-Bundesliga hatte einen Profi-Fußballspieler angewiesen, zunächst mit der 2. Mannschaft zu trainieren und nicht mehr am Training und an den Spielen der 1. Mannschaft teilzunehmen. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes versuchte der Fußballspieler durchzusetzen, weiterhin mit der 1. Mannschaft trainieren zu dürfen.
Das Arbeitsgericht Berlin (Az. 38 Ga 214514) wies den Antrag am 18.02.2014 ohne mündliche Verhandlung ab, da im Arbeitsvertrag des Spielers rechtswirksam vereinbart worden war, dass der Spieler verpflichtet sei, auch am Training der 2. Mannschaft teilzunehmen.