Neues Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat am 27.04.2017 ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verabschiedet, das an die Stelle des bisherigen Gesetzes tritt. Eine der wichtigsten Neureglungen betrifft die Rechte von Arbeitnehmern. Da das neue Gesetz zustimmungspflichtig ist, muss sich aber auch der Bundesrat noch damit befassen, was frühestens am 12.05.2017 möglich sein wird. Der Bundesrat muss entscheiden, ob er das Gesetz annimmt oder der Vermittlungsausschuss angerufen werden muss.