Verfassungsrecht

Auf der nächsten Stufe, d.h. auf nationaler Ebene, haben primär die Regelungen des Verfassungsrechts, unseres Grundgesetzes (GG), die höchste Geltung. Dieses enthält einige allgemeine Grundsätze, die auch im Arbeitsrecht zu beachten sind. Hierzu gehören insbesondere:

  • die Würde des Menschen (Art. 1 GG)
  • das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG)
  • die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG)
  • die Tarifautonomie durch die Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG)
  • die Berufsfreiheit (Art. 12 GG)