Arbeitsgericht: Als Kanzlei in München gehören zu unseren Aufgaben Arbeitsgerichtsprozesse. Für weitere Informationen gehen Sie auf unsere Startseite und nutzen das Telefax oder unseren Rückruf-Service, oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Dort finden Sie auch unsere Öffnungszeiten.

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Dr. Huber & Dr. Olsen vertreten Sie am Arbeitsgericht München und, wenn nötig, am Landesarbeitsgericht. Ihre Suche hat ein Ende, wir sind Ihre kompetenten Vertreter in Sachen Gerichtsverfahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

Das Arbeitsgericht ist für „Arbeitssachen“ in erster Instanz zuständig. Der Streitwert spielt hierfür (im Gegensatz zur Zivilgerichtsbarkeit) keine Rolle. Ein Arbeitsgericht setzt sich aus Kammern zusammen. Diese bestehen aus einem vorsitzenden Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber.