Gesetzliche Vorgaben für die Arbeitszeit

Gesetzliche Vorgaben für die Arbeitszeit enthält insbesondere das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dies dient zum einen der Sicherheit, zum anderen dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Die Einhaltung wird durch die Gewerbeaufsichtsämter der Länder überwacht. Verstöße können im Straf- oder Bußgeldverfahren geahndet werden. Arbeitsvertragliche Regelungen, die hiergegen verstoßen, sind nichtig (§ 134 BGB); gesetzwidrigen Weisungen braucht der Arbeitnehmer nicht Folge zu leisten.