Was tun, wenn ich ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalte?

Ein Arbeitszeugnis sollte stets durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht überprüft werden.

Wenn Sie ein Arbeitszeugnis erhalten, das Ihnen inhaltlich nicht gefällt, sollten Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Der Anwalt wird Ihnen sagen, ob das Arbeitszeugnis akzeptiert werden kann und Vorschläge für Umformulierungen oder Ergänzungen unterbreiten. Dabei sind die engen rechtlichen Vorgaben zu beachten, die vom Bundesarbeitsgericht (BAG) hierzu aufgestellt worden sind. Beispielsweise hat das BAG eine Beweislastverteilung wie folgt vorgenommen: Ein Arbeitgeber ist erst einmal nur dazu verpflichtet, ein Arbeitszeugnis zu erteilen, welches der Note 3 („befriedigend“) entspricht. Weicht der Arbeitgeber hiervon in Richtung der Note 4 („ausreichend“) oder schlechter ab, ist er im Streitfalle dafür darlegungs- und beweisbelastet, dass der Arbeitnehmer eine schlechtere als eine durchschnittliche Leistungs- oder Verhaltensbeurteilung verdient. Möchte der Arbeitnehmer eine Korrektur des Arbeitszeugnisses in Richtung 2 („gut“) oder sogar 1 („sehr gut“), so liegt die Darlegungs- und Beweislast bei ihm selbst.

In der Praxis zeigt sich häufig, dass es sehr schwer ist, Beweise für diejenige Leistungsstufe zu erbringen, welche die jeweilige Seite anstrebt. Der Richter am Arbeitsgericht wird aber stets bemüht sein, im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches eine Fassung des Arbeitszeugnisses zu erreichen, mit der beide Seiten leben können.