Arbeitsrecht: Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Huber & Dr. Olsen möchten Ihnen mit ihrer Arbeit Informationen bezüglich aller Fragen rund um das Arbeitsrecht vermitteln. Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

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Unter dem Begriff „Arbeitsrecht“ ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht zu verstehen. Aufgabe des Arbeitsrechts ist es, den Arbeitnehmer, der meist in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit zu seinem Arbeitgeber steht, vor Beeinträchtigungen der eigenen Persönlichkeit, wirtschaftlichen Nachteilen und gesundheitlichen Schäden im Arbeitsverhältnis zu schützen. Das Arbeitsrecht unterteilt sich in zwei große Bereiche: Man unterscheidet zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Es beinhaltet somit das Arbeitsvertragsrecht und das Arbeitsschutzrecht. Insbesondere regelt es die direkten Rechte und Pflichten beider Vertragspartner. Das Kollektivarbeitsrecht regelt unterdessen die Beziehungen der jeweiligen Vertreterorgane auf Arbeitgeberseite und auf Arbeitnehmerseite. Der einzelne Arbeitnehmer wird hier nicht direkt betroffen, sondern nur mittelbar über seine Interessenvertretung. Relevante Themen für das Arbeitsrecht sind unter anderem die Rechte und Pflichten der genannten Parteien. Diese betreffen zum Beispiel Gesetze, die in Verbindung zu Datenschutz, Kündigung oder etwa Zeitarbeit stehen.