Rückzahlungsverpflichtung bezüglich Sonderzuwendung bei einem Ausscheiden zum 31.03. des Folgejahres
Das Bundesarbeitsgericht hat entscheiden, dass ein Arbeitnehmer, der eine jährliche Sonderzahlung erhalten hat, diese zurückzuzahlen hat, sofern diese vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums im Folgejahr abhängig ist. Der Arbeitgeber hatte den Arbeitnehmer auf Rückzahlung verklagt. Der beklagte Arbeitnehmer war als Busfahrer im Verkehrsunternehmen der Klägerin tätig gewesen.Es gelangte aufgrund einer […]