Aktuelle EuGH-Rechtsprechung zur korrekten Berechnung von Urlaubsansprüchen von Teilzeitmitarbeitern
Im Falle einer Arbeitszeitverlängerung verlangt das Europarecht nicht, dass der in Teilzeit angesammelte Urlaub für Zeiten vor der Erhöhung rückwirkend nachberechnet werden muss. Eine Nachberechnung ist allerdings für den Zeitraum vorzunehmen, in dem sich die Arbeitszeit des Arbeitnehmers erhöht hat. Mit Urteil vom 11.11.2015 (Az. C-219/14) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Rechtsprechung zur Berechnung […]