Streit über Vergütungshöhe rechtfertigt keine Arbeitsverweigerung
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 17.10.2013 (Az. 5 Sa 111/13) entschieden, dass ein Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Lohnansprüche den Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsverweigerung berechtige. Der Kläger war bei der Beklagten als Bodenleger beschäftigt. Neben einem Stundenlohn von EUR 12,00 brutto war für bestimmte Arbeiten ein Akkordsatz vereinbart. Die Beklagte forderte den […]