Fälligkeit und Zahlung der Vergütung
Gemäß § 614 BGB ist die Vergütung nach Ableistung der Arbeit durch den Arbeitnehmer zu entrichten. Der Arbeitnehmer ist damit grundsätzlich vorleistungspflichtig. Allerdings ist diese Vorschrift nicht bindend, so dass im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag auch etwas anderes vereinbart werden kann. Bezüglich der Modalitäten der Auszahlung hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht […]