„Matrix-Führungskräfte“ und ihre Wahlberechtigung
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22.05.2025, Az. 7 ABR 28/24 Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass sogenannte „Matrix-Führungskräfte“ in mehr als einem Betrieb des Arbeitgebers gleichzeitig wahlberechtigt sein können. Der Arbeitgeber erbringt IT-Dienstleistungen und vertreibt IT-Produkte an verschiedenen Standorten. Abweichend von den üblichen Strukturen des Betriebsverfassungsgesetzes existieren fünf Organisationseinheiten mit jeweils einem Betriebsrat. Es gibt sogenannte „Matrix-Führungskräfte“. Der […]
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