Unionsrechtskonforme Auslegung des Betriebsbegriffs bei Massenentlassung
Nach § 17 Abs. 1 KSchG ist ein Arbeitgeber verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, wenn er plant, den überwiegenden Teil seiner Arbeitnehmer zu entlassen, und die dort genannten Schwellenwerte erreicht sind. Für die Bestimmung dieser Schwellenwerte kommt es insbesondere auf den Begriff des „Betriebs“ an. Die Vorschrift setzt die europäische Massenentlassungsrichtlinie (RL […]