Kein Anspruch des Betriebsrats auf LED-Bildschirme zum digitalen Aushang
LAG Hessen, Beschluss vom 06.03.2017, 16 TaBV 176/16 Der Betriebsrat hat keinen Anspruch darauf, statt wie bisher die Belegschaft über das „Schwarze Brett“ zu informieren, hierfür LED-Bildschirme im Betrieb des Arbeitgebers anzubringen. Dies gilt auch dann, wenn der Betriebsrat die Kosten für den Erwerb der Bildschirme selbst übernimmt. Der Fall: Der Betriebsrat verlangte vom Arbeitgeber […]