Keine absolute Neutralitätspflicht des Arbeitgebers bei der Betriebsratswahl
BAG, Beschluss vom 25.10.2017, 7 ABR 10/16 Ein Arbeitgeber ist im Rahmen des Wahlkampfs bei der Betriebsratswahl nicht zur absoluten Neutralität verpflichtet. Der Fall: Am 05.05.2014 fand in einem Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Arbeitgeberinnen eine Betriebsratswahl statt. In dem Gemeinschaftsbetrieb waren ca. 950 Arbeitnehmer beschäftigt, sodass ein 13-köpfiger Betriebsrat zu wählen war. Zur Wahl standen insgesamt vier […]