Gesetzliche Höchstarbeitszeit
Die Höchstdauer der Arbeitszeit ergibt sich aus § 3 ArbZG. Demnach darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn sich in einem Ausgleichszeitraum von 6 Monaten oder 24 Wochen wieder ein Durchschnitt von 8 Stunden pro Werktag ergibt. Dabei ist zu beachten, dass sich das […]