Arbeitsrecht A-Z

    Probearbeitsverhältnis

    Sinn und Zweck des Probearbeitsverhältnisses ist, dass sich der Arbeitnehmer ein Bild über die Arbeitsstelle machen und der Arbeitgeber die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers beurteilen kann. Somit dient es beiden Parteien dazu, Klarheit über die Frage zu gewinnen, ob eine dauerhafte Zusammenarbeit möglich ist. Das Probearbeitsverhältnis ist eine rechtliche Sonderform des Arbeitsvertrages, die in § 622 […]

    Praktikanten

    Praktikant ist, wer sich einer bestimmten Tätigkeit und Ausbildung im Rahmen einer Gesamtausbildung in einem Betrieb unterzieht, weil er das Praktikum für die Zulassung zum Studium oder Beruf, zu einer Prüfung oder zu anderen Zwecken benötigt. In diesen Verhältnissen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung, Urlaub oder besonderen Kündigungsschutz. In besonderen Fällen kann jedoch durchaus […]

    Leiharbeit

    Zeitarbeit (oder Leiharbeit) liegt vor, wenn ein selbstständiger Unternehmer (Verleiher) einen Arbeitnehmer einstellt und diesen zur Arbeitsleistung einem Dritten (Entleiher) überlässt (auch Arbeitnehmerüberlassung. (1) Allgemeines zum Leiharbeitsverhältnis Grundsätzlich ist das Zeitarbeitsverhältnis wie ein normales Arbeitsverhältnis zu behandeln. Die Besonderheit ist jedoch, dass in diesen Fällen der Arbeitnehmer nach den Weisungen des Entleihers arbeitet und auch […]

    Minijobs und Minijobber

    Als Minijobber werden geringfügig Beschäftigte nach § 8 SGB IV bezeichnet. Eine geringfügige Beschäftigung liegt danach vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig 450 € pro Monat nicht übersteigt oder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist und das Entgelt 450 € nicht übersteigt. Auch hier sind […]

    Aushilfsarbeitsverhältnis

    Das Aushilfsarbeitsverhältnis ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitnehmer von vornherein zu dem Zweck eingestellt wird, einen vorübergehenden Bedarf an Arbeitskräften zu decken, der nicht durch den normalen Betriebsablauf begründet wird. Solche Aushilfsarbeitsverhältnisse sind in der Regel befristete Arbeitsverhältnisse im Sinne des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG. Möglich ist aber auch, ein […]